Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)


Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der
nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. (Stand 01.01.2017)

  1. Die Anmeldung zum Lehrgang wird von uns schriftlich bestätigt und Ihnen in Rechnung gestellt. Nachdem der (erste) Zahlungseingang bei uns gutgeschrieben ist, erhalten Sie Ihre Unterrichtsunterlagen und damit die Bestätigung der Teilnahme.
  2. Die Lehrgangsgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.
    Wir bieten an, die Kursgebühr der Jägerausbildung in drei Raten zu zahlen: Das erste Drittel der Kursgebühr ist bei Anmeldung zu
    zahlen. Das zweite Drittel muss vor Lehrgangsbeginn bei uns eingegangen sein. Der Restbetrag ist vor der Jägerprüfung auf das Konto
    der Jagdschule Sauerland zu überweisen. Ist die Restgebühr nicht bis einen Tag vor der Jägerprüfung gezahlt, wird der Teilnehmer von
    der Teilnahme an der Jägerprüfung ausgeschlossen.
    In der Lehrgangsgebühr sind Unterbringungskosten, Verpflegungskosten, Reisekosten und sonstige Kosten nicht enthalten.
  3. Die Belegung der Kurse erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die Anzahl der Teilnehmer an einem Lehrgang ist begrenzt.
    Daher ist die Anmeldung verbindlich. Die Jagdschule Sauerland behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die
    Lehrgänge zu verschieben bzw. zu stornieren.
  4. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn durch höhere Gewalt und/oder durch
    behördliche Maßnahmen eine Durchführung der Lehrgänge unmöglich wird. Die Jagdschule Sauerland sowie dessen Vertreter,
    Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte schließen jegliche Form der Haftung für die Lehrgangsteilnehmer und deren Begleitung aus.
    Die Jagdschule Sauerland behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  5. Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 500,00 Euro einbehalten. Bei
    Rücktritt vom Vertrag innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 900,00 Euro einbehalten. Bei
    Umbuchung eines oder mehrerer Lehrgänge und späterem Rücktritt vom Vertrag, wird eine Bearbeitungsgebühr von 900,00 Euro
    einbehalten. Der Rücktritt vom Lehrgang ist der Jagdschule Sauerland vom ursprünglichen Lehrgangsteilnehmer in Schriftform zu
    erklären. Bei Abbruch des Lehrgangs erlischt der Anspruch auf die Kursgebühr. Können Sie uns einen Ersatzteilnehmer bis spätestens
    zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs benennen, erhalten Sie nach dessen Anmeldung und vollständiger Bezahlung des Lehrganges
    Ihre Anzahlung zurück. Bei Teilnahme an einem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Bearbeitungsgebühr mit den
    Lehrgangskosten verrechnet.
  6. Sofern mit dem Lehrgangsteilnehmer nichts anderes vereinbart wird, gilt folgende Geld-zurück-Garantie: Die Jagdschule erstattet bei
    Nichtbestehen des mündlichen Teils der Jägerprüfung in Niedersachsen einen Teil der Kursgebühren in Höhe von 30% Prozent der
    gezahlten Kursgebühr zurück. Alternativ kann der/die Betroffene einmal einen Teil eines Lehrgangs wiederholen, den nächstmöglichen
    Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Bei Inanspruchnahme der Alternative erlischt die
    Kostenrückerstattung aus Satz1 Punkt 6. Kosten für den Teil des Lehrganges entstehen nicht, lediglich die Prüfungsgebühr in Höhe von
    500,00 Euro ist zu entrichten. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf
    diese Garantie entfällt, wenn er nicht schriftlich per Einschreiben innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der mündlichen Prüfung (Tag
    des Nichtbestehens der Jägerprüfung) geltend gemacht wird. Wird seitens der Jagdschule dem Lehrgangsteilnehmer von der
    Teilnahme an der Jägerprüfung auf Grund seiner schlechten Leistung in einem Gespräch vor der Jägerprüfung abgeraten und tritt er
    trotzdem an, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Lehrgangsgebühren. Die kostenfreie Teilnahme an einem Teil
    eines Lehrganges wird jedoch auch in diesem Fall einmal gewährt. Der Jagdschule ist es vorbehalten zu entscheiden, an welchem
    Wiederholungskurs der Teilnehmer teilnimmt. Das Angebot der kostenlosen Wiederholungsausbildung gilt auch für einen Teilnehmer,
    der auf Grund seiner schlechten Leistungen und auf Anraten der Jagdschule nicht an der Jägerprüfung teilgenommen hat. Dieses
    Angebot gilt zwölf Monate ab Datum der nicht bestandenen/angetretenen Jägerprüfung.
  7. Eine Umwandlung des Vertrages auf eine andere Person ist bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich.
  8. Kann der laufende Lehrgang wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen nicht beendet werden, so ist für den erneuten Beginn
    eine Kostenpauschale von 500,00 Euro zu entrichten.
  9. Der Wechsel von Dozenten bzw. Ausbildungskräften stellt keine wesentliche Änderung des Lehrgangs dar und berechtigt nicht zum
    Rücktritt vom Lehrgang. Änderungen des Lehrgangsablaufs und behördlich veranlasste Änderungen berechtigen ebenfalls nicht zum
    Rücktritt.
  10. Die an den Unterrichts- und Ausbildungsorten geltenden Hausordnungen und Anweisungen der Schulleitung sowie dessen
    Ausbildungsbeauftragten sind zu befolgen. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht sowie
    zur rechtzeitigen Vorlage der erforderlichen und wahrheitsgemäß ausgefüllten Unterlagen, die zur Teilnahme am Lehrgang und an der
    Jägerprüfung erforderlich sind. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Die Anwesenheit während der gesamten Lehrgangsdauer ist
    Pflicht. Bei Nichteinhaltung verfällt die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang.
  11. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  12. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts (Lehrgangs) nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule
    Sauerland den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen und Schadenersatz verlangen.
  13. Als Gerichtsstand wird Hemer vereinbart.
    Ist eine der aufgeführten Vertragsgrundlagen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder
    Bestimmungen nicht berührt. Vorstehende Teilnahmebedingungen wurden vom Lehrgangsteilnehmer zur Kenntnis genommen und
    anerkannt.

Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkenne ich diese AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Jagdschule Sauerland
an.